Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler
Stand 2026-09-27. Diese Bedingungen gelten für jede Zusammenarbeit zwischen KULTERER Holding GmbH, Waagner-Biro-Straße 14, 8020 Graz („CheatCars“, „wir“) und Kraftfahrzeughändlern („Händler“), die über CheatCars Kaufanfragen erhalten.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) CheatCars richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher werden nicht als Händler zugelassen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in ihrer Kenntnis Leistungen erbringen.
(3) Der Vertrag kommt mit der Registrierung des Händlers, spätestens mit dem Öffnen einer Einladung zu einer Kaufanfrage oder der Abgabe eines Angebots zustande. Jede Einladung, die der Händler öffnet, unterliegt der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung dieser AGB.
§ 2 Leistung von CheatCars
(1) CheatCars übermittelt dem Händler anonymisierte Kaufanfragen von Endkunden (Kaufinteressenten für Neuwagen), ermöglicht ihm die Abgabe eines Angebots und übermittelt ihm die Kontaktdaten des Kunden, sobald dieser das Angebot des Händlers auswählt. CheatCars wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags und übernimmt keine Pflichten aus ihm.
(2) Wir schulden keinen Vermittlungserfolg, keine Mindestzahl an Anfragen, keine Gebietsexklusivität und keine Bonität, Ernsthaftigkeit oder Abschlussbereitschaft der Kunden. Die Auswahl der eingeladenen Händler liegt in unserem Ermessen; auf eine Einladung besteht kein Anspruch.
§ 3 Pflichten des Händlers
(1) Der Händler betreibt einen gewerblichen Kraftfahrzeughandel mit allen erforderlichen Berechtigungen und macht bei Registrierung und Angebotsabgabe vollständige und wahre Angaben; Änderungen teilt er unverzüglich mit.
(2) Angebote des Händlers sind für die von ihm angegebene Frist verbindlich. Lockangebote, nicht lieferbare Konfigurationen und Preise, die beim Kunden nicht eingehalten werden, sind untersagt.
(3) Der Händler tritt dem Kunden gegenüber als das auf, was er ist: als Händler, der über CheatCars eine Anfrage erhalten hat. Er darf sich nicht als CheatCars ausgeben und den Kunden nicht gegen CheatCars beeinflussen.
§ 4 Übermittlung der Kundendaten — kostenlos
(1) Mit der Einladung erhält der Händler die anonymisierte Anfrage: Wunschfahrzeug, Kaufart, Zeitrahmen, allfällige Angaben zu einem Eintauschfahrzeug und die Region des Kunden (Land und die ersten Stellen der Postleitzahl). Dieselbe Anfrage geht an bis zu 5 Händler.
(2) Wählt der Kunde das Angebot des Händlers aus, übermitteln wir dem Händler die Kontaktdaten des Kunden (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sofern angegeben, Postleitzahl). Für diese Übermittlung zahlt der Händler nichts. Der Kunde hat der Übermittlung an den von ihm gewählten Händler und dessen direkter Kontaktaufnahme in unseren AGB und unserer Datenschutzerklärung zugestimmt; den Nachweis der Einwilligung bewahren wir auf.
(3) Der Händler darf den Kunden ausschließlich zu dieser Anfrage kontaktieren, hat einen Widerspruch oder eine Löschbitte des Kunden sofort zu befolgen und uns mitzuteilen. Jeder Versuch, den Kunden vor der Auswahl über die anonymisierte Anfrage zu identifizieren oder anderweitig zu erreichen, ist untersagt.
§ 5 Zweckbindung und Datenschutz
(1) Der Händler ist für die ihm übermittelten Daten eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und erfüllt seine Informations-, Sicherheits- und Löschpflichten selbst. Er verwendet die Daten ausschließlich zur Bearbeitung der konkreten Anfrage und zum Abschluss des damit angestrebten Kaufvertrags.
(2) Untersagt sind insbesondere: die Weitergabe oder der Verkauf der Daten an Dritte (auch an verbundene Unternehmen, Markenpartner, Finanzierungs- oder Versicherungsvermittler ohne konkreten Bezug zur Anfrage), die Aufnahme in Newsletter oder Werbeverteiler ohne eigene, nachweisbare Einwilligung des Kunden, jede Profilbildung, jeder Datenabgleich mit fremden Datenbanken und jede Nutzung nach Abschluss oder Wegfall der Anfrage.
(3) Kommt binnen 12 Monaten kein Kaufvertrag zustande, löscht der Händler die Kontaktdaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Verlangen weist er die Löschung schriftlich nach.
(4) Datenschutzverletzungen, die übermittelte Daten betreffen, meldet der Händler uns unverzüglich, spätestens gleichzeitig mit der Meldung an die Aufsichtsbehörde.
§ 6 Vermittlungshonorar
(1) Für jedes Fahrzeug, das der Händler an einen von CheatCars übermittelten Kunden verkauft, zahlt er ein pauschales Vermittlungshonorar:
- 600 EUR je Fahrzeug bei einem Endkunden-Neupreis bis einschließlich 80 000 EUR,
- 1 200 EUR je Fahrzeug bei einem Endkunden-Neupreis über 80 000 EUR.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der Endkunden-Neupreis: der vom Hersteller oder Importeur für den Endkunden ausgewiesene Listenpreis des verkauften Fahrzeugs in der verkauften Ausstattung, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer, vor Rabatten, Prämien, Boni, Inzahlungnahmen oder sonstigen Nachlässen. Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis, Rabatte des Händlers und Aktionen des Herstellers sind für die Höhe des Honorars ohne Bedeutung. Listenpreise in anderer Währung werden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag des Kaufvertrags in EUR umgerechnet.
(3) Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags oder der verbindlichen Bestellung, unabhängig von Lieferung, Zulassung, Zahlung oder Finanzierung. Leasing-, Finanzierungs- und Abo-Verträge sowie Verkäufe von Vorführ-, Lager- und Tageszulassungsfahrzeugen stehen dem Kauf gleich; Bemessungsgrundlage ist auch dann der Endkunden-Neupreis nach Abs. 2.
(4) Als Verkauf an den übermittelten Kunden gilt jeder Vertrag, der innerhalb von 12 Monaten ab Übermittlung der Kontaktdaten mit dem Kunden, seinen Angehörigen, seinem Unternehmen oder einem von ihm benannten Dritten zustande kommt — über welches Fahrzeug, welche Marke, welche Filiale, welchen Vermittler und welches mit dem Händler verbundene Unternehmen auch immer. Auf ein abgegebenes Angebot oder dessen Annahme über CheatCars kommt es nicht an.
(5) Ein späterer Rücktritt, Widerruf, Storno oder eine Vertragsauflösung berühren den Honoraranspruch nicht. Der Händler kann gegen das Honorar nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
§ 7 Meldepflicht, Auskunft und Prüfung
(1) Der Händler meldet uns jeden Vertragsabschluss nach § 6 innerhalb von 7 Kalendertagen ab Abschluss unter Angabe des Kunden, des Fahrzeugs samt Ausstattung und des Endkunden-Neupreises und übermittelt auf Verlangen eine Kopie des Kaufvertrags oder der Bestellung; Angaben, die für die Honorarbemessung ohne Bedeutung sind, darf er schwärzen.
(2) Auf unsere Anfrage teilt der Händler binnen 7 Kalendertagen zu jedem übermittelten Kunden wahrheitsgemäß mit, ob und was mit ihm abgeschlossen wurde. Kommt es innerhalb der Frist nach § 6 Abs. 4 zu einem Vertrag mit einem übermittelten Kunden, wird vermutet, dass er auf die Übermittlung zurückgeht; der Beweis des Gegenteils obliegt dem Händler.
(3) Wir sind berechtigt, die Einhaltung dieser AGB durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt anhand der Verkaufs- und Kundenunterlagen des Händlers prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung nicht gemeldete Abschlüsse oder Verstöße, trägt der Händler die Kosten der Prüfung.
§ 8 Pauschalierter Schadenersatz (Vertragsstrafe)
(1) Für jeden Verstoß gegen diese AGB zahlt der Händler einen pauschalierten Schadenersatz von 10 000 EUR. Als Verstoß gelten insbesondere: das Unterlassen oder die verspätete Meldung eines Abschlusses (§ 7), jede Verwendung der Kundendaten außerhalb der Zweckbindung, jede Weitergabe an Dritte (§ 5), jede Umgehung des Honorars durch Verkauf über Dritte, verbundene Unternehmen oder unter anderem Namen, unrichtige Angaben zum Endkunden-Neupreis sowie die Nutzung der Daten für eigene Werbung ohne Einwilligung des Kunden.
(2) Die Vertragsstrafe ist verschuldensunabhängig verwirkt. Jeder betroffene Kunde, jeder betroffene Datensatz und jeder nicht gemeldete Abschluss ist ein eigener Verstoß. Ein fortgesetzter Verstoß gilt je angefangenem Monat als neuer Verstoß.
(3) Die Vertragsstrafe tritt neben das Honorar nach § 6 und neben den Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens; sie wird auf diesen nicht angerechnet. Vorteile, die der Händler aus dem Verstoß erlangt hat, hat er zusätzlich herauszugeben. Das richterliche Mäßigungsrecht ist gemäß § 348 UGB ausgeschlossen.
§ 9 Rechnung und Zahlung
(1) Das Honorar wird mit Meldung oder anderweitiger Kenntnis des Abschlusses in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Vertragsstrafe ist mit Verstoß fällig.
(2) Bei Verzug schuldet der Händler Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), die Betreibungspauschale von 40 EUR (§ 458 UGB) sowie alle notwendigen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten.
§ 10 Sperre und Beendigung
(1) Bei einem Verstoß gegen § 3, § 5, § 6 oder § 7, bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Kundenbeschwerden können wir den Händler sofort und ohne Vorankündigung von weiteren Einladungen ausschließen. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme besteht nicht.
(2) Beide Seiten können die Zusammenarbeit jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden. Die Pflichten aus § 5 bis § 9 und § 11 gelten für alle bis dahin übermittelten Kunden für die Frist nach § 6 Abs. 4 weiter.
§ 11 Haftung und Freistellung
(1) Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Angaben des Kunden, seine Bonität, Erreichbarkeit oder Abschlussbereitschaft, für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haften wir nicht. Unsere Haftung ist der Höhe nach auf die Honorare beschränkt, die der Händler in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt hat.
(2) Der Händler hält uns von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Kunden, Aufsichtsbehörden, Mitbewerbern und Verbänden, schad- und klaglos, die aus seiner Verwendung der Kundendaten, seinem Auftreten gegenüber Kunden oder seinen Angeboten entstehen, einschließlich Geldbußen nach der DSGVO und der Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Marke und Darstellung
Der Händler darf Name und Marke CheatCars nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verwenden. Wir dürfen den Händler mit Firma, Standort, Marken und Kundenbewertungen auf CheatCars und in unserer Kommunikation nennen.
§ 13 Änderungen
Änderungen dieser AGB teilen wir per E-Mail an die hinterlegte Adresse mit. Sie gelten für jede Einladung, die der Händler nach dem Wirksamwerden öffnet. Ist der Händler mit einer Änderung nicht einverstanden, beendet er die Zusammenarbeit nach § 10 Abs. 2.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz; wir dürfen den Händler auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
(2) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die Bedingungen für Käufer finden Sie unter https://cheatcars.com/nutzungsbedingungen/, die Datenschutzerklärung unter https://cheatcars.com/datenschutz/.
English summary
Dealer terms of CheatCars (KULTERER Holding GmbH), version 2026-09-27. Business customers only. We pass anonymised purchase requests to up to 5 dealers; the customer's contact details go, free of charge, to the dealer whose offer the customer selects. The customer has consented to this. Data may be used only for that request.
For every vehicle sold to a referred customer (within 12 months, any vehicle, any channel) the dealer pays a flat referral fee: 600 EUR up to a customer list price of 80 000 EUR (incl. VAT, before discounts) and 1 200 EUR above that, plus VAT. Basis is always the manufacturer's end-customer list price, never the sale price. Every sale must be reported within 7 days.
Each breach (unreported sale, misuse or disclosure of customer data, circumvention, false price information) triggers liquidated damages of 10 000 EUR per breach, independent of fault and in addition to the fee and any further damages. Austrian law, courts of Graz.
The German version above is legally binding.